Als Angehörige/r der Armee bis du bei der Militärversicherung gegen Unfall und Krankheit versichert. Wenn du auf Grund eines gesundheitlichen Schadens arbeitsunfähig bist, hast du Anspruch auf Leistungen der Militärversicherung. Über den Sozialdienst der Armee hast du zudem Anspruch auf Unterstützung, wenn du
– aufgrund einer unerwarteten Entlassung keine unmittelbare Anschlusslösung finden oder
– die Militärversicherung keine Leistungen spricht.
Deine medizinische Akte
wird vom Truppenarzt an die LBA – Sanität, Militärärztlicher Dienst (Worblentalstrasse 36, 3063 Ittigen, Tel. 058 464 27 80) weitergeleitet und dort aufbewahrt. Du oder dein ziviler Arzt kann die medizinischen Akten bei dieser Stelle anfordern.
Anmeldung bei der Militärversicherung grundsätzlich über den Arzt
Damit die Militärversicherung Kosten übernehmen oder ein Taggeld ausrichten kann, ist eine Schadenmeldung notwendig.
Melde jede Gesundheitsschädigung (Unfall/Krankheit) während des Dienstes dem Truppenarzt und nach dem Dienst deinem zivilen Arzt. Dies ist wichtig, um bei allfälligen spät sichtbaren Schäden keine Lücken in der Dokumentation zu haben. Mit dem zivilen Arzt zusammen meldest du deinen Fall anschliessend der Militärversicherung an (Art. 84 MVG).
Wenn Kosten während Urlaubtagen entstehen (Notfall, Medikamente etc.) kannst du die Rechnungen direkt mit dem ausgefüllten Formular für Schadenmeldung an die Militärversicherung senden.
Wo finde ich das Formular für eine Schadenmeldung?
Unter www.militärversicherung.ch findest du das Formular «Schadenmeldung Militärversicherung» oder du beziehst es über uns.
Die Felder 1 bis 25 müssen vollständig durch dich ausgefüllt werden. Gib dann das Formular deinem Hausarzt, der die restlichen Felder ausfüllt und die Anmeldung danach bei der Militärversicherung einreicht. Unmittelbar nach der ersten Anmeldung erhältst du die Versicherten-Nummer. Diese wird auf sämtlichen Unterlagen eintragen.
Tipps:
– Sichere die erhaltenen Unterlagen immer und kopiere sie. So sind sie im Falle eines Verlustes trotzdem noch vorhanden.
– Frage den behandelnden Arzt immer nach der Versicherten-Nummer bei der Militär-versicherung
Falls du Fragen hast, kannst du dich an den Sozialdienst der Armee oder an uns wenden.
Unter Unfälle und Krankheiten im Dienst | Militärversicherung (MV) (suva.ch) findest du zusätzlich aktuelle Informationen zur Militärversicherung
Welche Militärversicherung (MV) ist für mich zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnkanton.
SUVA MV Agentur
1211 Genf
022 707 85 55
Pour les Cantons: BE, FR, GE, JU, NE, VD, VS
SUVA MV Agentur
6501 Bellinzona
091 820 20 11
Cantoni: TI, GR
SUVA MV Agentur
3001 Bern
031 387 35 03
Für die Kantone: AG, BE, BL, BS, FR, LU, VS, SO
SUVA MV Agentur
9001 St. Gallen
071 227 75 11
Für die Kantone: AI, AR, GL, GR (d/r), NW, OW, SG, SH, SZ, TG, UR, ZG, ZH