Bitte beachte, dass du auch ausserhalb der Armee Pflichten erfüllen musst. Ausserdienstliche Pflichten kurz erklärt!
Jährliche Schiesspflicht
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten kannst du aus den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnehmen.
Folgende Angehörige der Armee sind schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche im Vorjahr oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Dauer: Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, indem du das 34. Altersjahr vollenden wirst
Armeeangehörige, welche im laufenden Jahr aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Kann ich meine Waffe behalten? Wen du beim Austritt aus der Armee die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchtest, musst du in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens zwei Mal geschossen haben.
Sollten Sie Fragen haben betreffend Ihrer Schiesspflicht, wenden Sie sich bitte an die kantonale Militärbehörden Ihres Wohnortes.
Meldepflicht – Adressänderung
Wenn du deine Wohnadresse oder deinen Beruf wechselst, musst du innerhalb von 14 Tagen eine Meldung an deinen Sektions-Chef beziehungsweise an das Kreiskommando deines Wohnkantons ( Ausserhalb des Dienstes) machen.
Auslandurlaub
Als Armeeangehöriger musst du, wenn du dich länger als zwölf Monate ununterbrochen im Ausland aufhältst und du dich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmeldest, einen militärischen Auslandurlaub beantragen. Das Formular «Gesuch für Auslandurlaub» ist beim Sektionschef oder dem Kreiskommando erhältlich. Das Gesuch ist möglichst frühzeitig – in der Regel zwei Monate vor der Abreise – beim Kreiskommando einzureichen. Dies gilt auch für alle Offiziere. Der Auslandurlaub wird erteilt, wenn du deine militärischen Pflichten erfüllt hast, die sich bis zum Zeitpunkt der Ausreise aus der Schweiz ergeben (Militärdienst, Schiesspflicht, Wehrpflichtersatz etc.). Einzelheiten, insbesondere in Bezug auf die Meldepflicht in der Schweiz und im Ausland sowie die Rückgabe der persönlichen Ausrüstung, werden durch das zuständige Kreiskommando geregelt.
Wenn du dich nicht länger als zwölf Monate im Ausland aufhältst oder dich bei der Gemeinde zivilrechtlich nicht abmeldest, benötigst du keinen Auslandurlaub. Du bleibst uneingeschränkt wehrpflichtig. Du musst selber für Verbindung mit dem Sektionschef sorgen, indem du ihm die vorübergehende Adresse meldeyt oder Drittpersonen beauftragst, die Verbindung aufrecht zu erhalten. Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthalts, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen. Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall zusätzlich ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
Keinen Auslandurlaub erhältst du, wenn
gegen dich eine militärgerichtliche Untersuchung im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Militärdienstpflicht angeordnet ist oder du eine unbedingte Strafe, die gestützt auf das Militärstrafgesetz ausgesprochen wurde, noch nicht verbüsst hast.
du als Grenzgänger den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland und den Arbeitsort in der Schweiz hast. Melde dich bei der für den Arbeitsort zuständigen kantonalen Militärbehörde an.
Entlassung aus der Militärdienstpflicht
Informiere dich auf folgender Seite: Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Wichtig: Behalte dein DB nach der Entlassung, es ist die Quittung für abgegebenes Material und Waffen.
Retablieren und abgeben der persönlichen Ausrüstung
Für Anpassungen, Ersatz und Austausch deiner persönlichen Ausrüstung, welche du während deiner Dienstpflicht besitzt sind die aufgeführten Retablierungsstellen zuständig. Du musst das Dienstbüchlein zwingend mitnehmen!